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  • Blick auf Andechs, © 2023 Alexander Herrmann

Bekanntmachung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Landheim-Sporthalle"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB - Auslegungszeitraum: 24.06.2021 bis 26.07.2021.

Vollzug der Baugesetze;
2. Änderung des Bebauungsplanes „Landheim-Sporthalle" der Gemeinde Schondorf am Ammersee Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB


Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Landheim-Sporthalle" betreffend der Grundstücke Flur-Nrn. 178 TF, 175, 221, 174, 272 TF, 467, 447, 512/4, 511, 173, 171 TF, 170/3, 409/1, 410/7, 410/8 TF, 410/6, 410/5, 170/2, 473 Bach, 410/3, 170, 441, 450, 418, 465/2, 475, 51, 418, 219, 220, 491/3 Julius-Lohmann-Weg TF,45 Bahnhofstrasse TF (zwischen den Straßen Julius-Lohmann-Weg, An der Point und Wilhelm-Leibl-Platz gelegen) beschlossen. Grundlage für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Landheim-Sporthalle" ist das vorgestellte Plankonzept von Schneider Krümpelmann Architekturen Partnerschaft mbH, Utting.

Planungsziel der Stiftung Landerziehungsheim Schondorf a. Ammersee ist die Errichtung eines Schulgebäudes, sowie von zwei Internatsgebäuden für die Erweiterung ihres Schulbetriebs und der Unterbringung von Schülern sowie der Sanierung der bestehenden Gebäude aufgrund geänderter schulischer Anforderungen.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung wurde das Architekturbüro Gradl, Schondorf, beauftragt.

Der erstellte Entwurf vom 14.04.2021 einschließlich der Begründung und speziellen artenschutzrechtlichen Begründung sowie den in der Diskussion vorgetragenen Ergänzungen (Begutachtung der Situation Längsparker am Gebäude der Bahnhofstraße; Beleuchtung der Parksituation auf dem Gelände; Einarbeitung des Artenschutzvorschlages der Gemeinde Schondorf). wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.04.2021 gebilligt, sowie die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB beauftragt.

Da der Bebauungsplan die Voraussetzungen der Innenentwicklung mit dem Ziel der Ordnung und verträglichen Nachverdichtung des Bereiches erfüllt, erfolgt die Fortführung des Verfahrens als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gern. § 13a Abs. 3 Nrn. 1, 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Landheim-Sporthalle" der Gemeinde Schondorf am Ammersee liegt deshalb nebst Begründung und naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Zeit vom 24.06.2021 bis 26.07.2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee -Rathaus Schondorf, Bauamt -Untergeschoss-öffentlich auf und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo - Do 7.30 -12.30 Uhr, Fr 7.30 -12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 -17.30 Uhr) von jedermann, nach vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link:
https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung können Bedenken und Anregungen vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte können.

> Bekannmachung vom 14.06.2021