Verkehrsrechtliche Anordnungen:
Vom 15.12.2025 bis 15.03.2026 können nur dringend erforderliche Tiefbauarbeiten (Wasserrohrbrüche, Kanalbrüche etc.) genehmigt werden, da witterungsbedingt die Straßenoberfläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt werden kann.