Ab dem 16.12.2024 können nur dringend erforderliche Tiefbauarbeiten (Wasserrohrbrüche, Kanalbrüche, Telekommunikationsausfall) genehmigt werden, da witterungsbedingte die herStraßenoberfläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt werden kann.
Gerne dürfen Anträge wieder gestellt werden, wenn auch eine umgehende Wiederherstellung der Straßenoberfläche gewährleistet ist.
Dies ist voraussichtlich ab dem 17. März 2025 wieder möglich.