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  • Blick auf Andechs, © 2023 Alexander Herrmann

Briefwahl

Was ist die Briefwahl?

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Es zählt zu den wichtigsten Eckpfeilern der Demokratie. Doch nicht immer haben Sie Zeit, am Wahltag selbst zur Urne zu gehen und Ihre Stimme abzugeben.

Mit der Briefwahl können Sie bequem von zu Hause aus vor dem eigentlichen Wahltermin wählen. Unter "Briefwahl - so funkitioniert es!"  zeigen wir Ihnen, wie Sie die Wahl per Post beantragen und durchführen. Es ist ganz einfach!

Briefwahl - so funktioniert es!

Spätestens drei bis vier Wochen vor der Wahl bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Sollten bis spätestens zum 17. Sept. 2023 keine Wahlberechtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Schondorf (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf / 08192 - 9335-11 od. -15).

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einfach ankreuzen, dass Sie per Brief wählen möchten. Die Karte schicken Sie an die Verwaltungsgemeinschaft Schondorf oder werfen diese dort persönlich in den Briefkasten. Selbstverstädnlich können Sie Ihren Antrag auch bei den Gemeindekanzleien/ Rathaus in Eching und Greifenberg abgeben.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch online beantragen. Sie benötigen dazu Ihre Wahlbenachrichtigung.

> LINK zur Online-Briefwahlbeantragung

Nach einigen Tagen bekommen Sie per Post Ihre Briefwahlunterlagen. Auf dem Stimmzettel machen Sie – je nach Wahl – ein oder mehrere Kreuze. Der Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag. Jetzt muss das Datum und Ihre Unterschrift auf die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein. Der – zugeklebte – blaue Umschlag und der Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag.

Den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag werfen Sie rechtzeitig – wir empfehlen spätestens drei Werktage vor der Wahl – in einen Briefkasten der Deutschen Post. Das ist für Sie portofrei. Fertig ist die Briefwahl.