Schondorf
am Ammersee
Der Schondorfer Gemeinderat hat 2015 beschlossen, das vormals gewerblich genutzte Prix-Areal in zentraler Ortslage im Ortsteil Oberschondorf westlich der Staatsstraße 2055 und der Bahntrasse und östlich der Schulstraße zu entwickeln. Der Planungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 17.600 m². Die Gemeinde Schondorf hat die vormals von der Firma Prix-Leichtbauplattenwerk genutzten Flächen von der Sparkasse erworben. Die südlich angrenzenden Grundstücke sind mit zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden der Wolfgang-Kubelka-Realschule bebaut, die Mitte der 1960er Jahre errichtet worden sind. Daran anschließend folgt das Gelände der gemeindlichen Grundschule mit Hort und Mittagsbetreuung. Westlich der Erschließungsstraße (Schulstraße) schließt überwiegend Wohnbebauung (Ein- bzw. Zweifamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Baujahre) und das Schondorfer Kinderhaus an.
Nach den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde Schondorf wurden die ehemals gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt. Hierzu hat der Gemeinderat den den Bebauungsplan „Prix-Gelände“ aufgestellt und Ende 2019 gesatzt.
Die Immobilienpreise in der Metropolregion München steigen stetig an. Auch in Schondorf ist das inzwischen deutlich spürbar. Zu den wesentlichen Handlungsfeldern der Gemeinde Schondorf zählt die Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Gemeindegebiet. Nach den Vorstellungen der Gemeinde Schondorf wurden deshalb in diesem Bereich 16 Reihenhäusersowie Geschosswohnungsbauten mit einer Geschossfläche von insgesamt bis zu 8.838 m² geschaffen.
Mit dem Investor Wüstenrot wurde vertraglich geregelt, dass er mindestens 30 % der neu zu schaffenden Geschossflächen zu einem deutlich unter dem Marktwert liegenden Preis zur Verfügung stellen muss. Nutznießer sind Personen, die zur sogenannten ortsverbundenen Bevölkerung mit besonderem Bedarf gehören. Hinter dieser etwas sperrigen Bezeichnung versammeln sich all die Menschen, die früher von einem Einheimischenmodell Gebrauch hätten machen können. Zur genaueren Definition hat die Gemeinde eine Richtlinie zur Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken und Wohnungen erarbeitet (im Download-Bereich am Ende dieser Seite).