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  • Blick auf Andechs, © 2023 Alexander Herrmann

Wahlen

Wahlen in der Demokratie

Wahlen gehören untrennbar zu einer Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Personen und Parteien, von denen sie eine Zeitlang im Parlament vertreten werden wollen. Die Wahlen müssen nach demokratischen Regeln durchgeführt werden.
 
Im Grundgesetz steht in Art. 38, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. Das sind die Wahlgrundsätze. Nach einem genau festgelegten Verfahren werden die Stimmzettel ausgezählt.

Wahlen und Abstimmungen

Das Innenministerium betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Seit 1946 gab es in Bayern 18 Landtagswahlen, 16 Bezirkswahlen sowie 21 Volksbegehren und 19 Volksentscheide. Alle sechs Jahre werden bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen rund 39.500 kommunale Mandatsträger gewählt.

Darüber hinaus ermöglichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die in Bayern 1995 auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt wurden, eine aktive Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Die Bürger können hier in vielen Angelegenheiten der Gemeinde oder des Landkreises direkt selbst entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats- beziehungsweise Kreistagsbeschlusses.