Schondorf
am Ammersee
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Das Bauamt gliedert sich in die Bereiche
Es widmet sich somit allen Belangen rund um das Thema "Bauen in der Gemeinde". Es ist sowohl für die Bauvorhaben der Bürger*innen als auch die eigenen Bautätigkeiten zuständig.
Darüber hinaus kümmert es sich um die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in der Gemeinde.
Abteilungsleiterin
Dipl.-Ing (FH) Sophie Lübbeke
Tel.: 08192-9335-52
Fax: 08192-9335-43
Email: luebbekevg[at]schondorf.de
Der Personalausweis ist erforderlich, um festzustellen, ob der Fragende der Grundstückseigentümer ist. Nur gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümern bzw. Bevollmächtigten kann Auskunft erteilt werden.
Eine Vollmacht muss vom Grundstückseigentümer (im Grundbuch eingetragen) ausgestellt sein. Die Vollmacht eines Hausverwalters kann nur in Verbindung mit dem Verwaltervertrag als gültig betrachtet werden.
Sollte ein Grundstücksverkauf im Grundbuch noch nicht eingetragen sein, muss eine Kopie der Kaufvertrags vorgelegt werden.
Kopien von Planunterlagen der einzelnen Grundstücke erhalten selbstverständlich die Grundstückseigentümer sowie deren Bevollmächtigte, jedoch nur, wenn dies auf der Vollmacht ausdrücklich vermerkt ist. Die in der Verwaltungsgemeinschaft vorhandenen Pläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden. Teilkopien können gegen Entgelt im Hause angefertigt werden.
Kopien von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan unterliegen keinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Interessent kann gegen Entgelt Teilkopien der Bebauungsplane erhalten. Die in der Verwaltungsgemeinschaft vorhandenen Bebauungspläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden.