Schondorf
am Ammersee
Manfred Schreiner
Leitung Hauptamt
Tel.: 08192-9335-10
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de
Susanne Michel
Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de
Sarah Fieber
Sachbearbeiterin
Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de
Selbständig ist, wer einen Gewerbebetrieb
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb
es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
Bei einer bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Person gilt die Gewerbeanmeldung bis zu ihrer Registereintragung nur als Gewerbeanzeige für die in dem Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung angegebenen Gründer. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn der Registerauszug vorgelegt wird.
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Landsberg am Lech erteilt.
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).
Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer für München und Obb. (Telefon: 089 / 51190)
Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.