Schondorf
am Ammersee
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Hans Pfitzner
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Manfred Schreiner
Leitung Hauptamt
Tel.: 08192-9335-10
Fax: 08192-9335-40
Email: schreinervg[at]schondorf.de
Susanne Obst
Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: obstvg[at]schondorf.de
Sarah Fieber
Sachbearbeiterin
Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: fiebervg[at]schondorf.de
Selbständig ist, wer einen Gewerbebetrieb
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb
es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
Bei einer bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Person gilt die Gewerbeanmeldung bis zu ihrer Registereintragung nur als Gewerbeanzeige für die in dem Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung angegebenen Gründer. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn der Registerauszug vorgelegt wird.
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Landsberg am Lech erteilt.
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).
Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer für München und Obb. (Telefon: 089 / 51190)
Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.
Die Antragstellung soll persönlich erfolgen, da persönliche Angaben erforderlich sind wie z.B. der Geburtsname der Mutter. Sind Sie verhindert, kann auch eine andere Person mittels einer Vollmacht den Auszug bei uns beantragen. Hier unterscheidet man zwei Formen:
GZR 1 = Auskunft an die Antragsteller
Der Auszug aus dem GZR wird bei uns beantragt, doch die Bearbeitung erfolgt durch den Bundesgerichtshof in Bonn. Das nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie dies zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Kosten für einen Auszug aus dem GZR betragen 13,00 €.
Falls die Anfrage an eine andere Behörde zu richten ist, denken Sie bitte an die genaue Anschrift dieser Stelle. Nur so ist eine korrekte Zustellung möglich.
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