Unsere Einrichtung befindet sich im Neubau der Grundschule und verfügt über einen Gruppenraum und einen Gruppennebenraum sowie sanitäre Anlagen im 1. OG. Der Bewegungsraum im Erdgeschoss wird gemeinsam mit der Mittagsbetreuung genutzt. Ebenfalls im Erdgeschoß befinden sich ein Büro mit Ruhebereich, eine Küche und weitere sanitäre Anlagen. Die Räumlichkeiten sind den schulkindlichen und den entwicklungsrelevanten Bedürfnissen angepasst.
Wir nutzen die gesamte Außenanlage der Grundschule wie:
Schulzeit |
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Montag - Donnerstag | 11:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 11:00 - 14:00 Uhr |
Abholzeiten
Informieren Sie uns bei wichtigen Terminen (Arzt etc.) im Voraus.
Montag - Donnerstag | 14:00 - 14:15 Uhr (vor den HA) |
| 15:00 - 15.15 Uhr (nach den HA) |
| 16:00 - 17:00 Uhr |
Freitag
| 13:00 - 14.00 Uhr |
Ferien | (Anmeldung erforderlich) |
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Montag - Donnerstag | 8:00 - 17:00 Uhr |
Freitag
| 8:00 - 14.00 Uhr |
Bringzeit in den Ferien: 8:00 - 9:00 Uhr
Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist an den Schultagen für alle angemeldeten Kinder obligatorisch. Täglich bekommen wir das Essen von der Firma Mödl geliefert. Die Kinder werden aktiv beim Essen miteinbezogen. Sie decken den Tisch, teilen Getränke aus, räumen die Tische ab und säubern diese im Anschluss. Wichtig ist uns hierbei, dass die Kinder all diese Tätigkeiten zum Wohle ihrer Gemeinschaft machen.
Der Hort hat pro Schuljahr 30 Schließtage, die mit dem Kinderhaus und der Mittagsbetreuung abgestimmt sind.
Wegen Teamfortbildungen könnenbis zu fünf zusätzliche Schließtage im Jahr festgelegt werden. Die regulären Schließzeiten richten sich nach den Schulferien und werden jährlich zu Beginn des Schuljahres in einem Elternbrief bekannt gegeben.
Das Hort-Team besteht aus der Einrichtungsleitung, einem Erzieher und einer Kinderpflegerin. Darüber hinaus wird das Team regelmäßig von Praktikanten/-innen in der Erzieherausbildung unterstützt.
Teamarbeit, Fortbildungen
In unserem Team legen wir Wert auf reflektierte, partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch wöchentliche Teamsitzungen, Selbst- und Fremdreflexionen sowie durch regelmäßige Fortbildungen und alle zwei Jahre eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses am Kind sichern wir die Qualität dieser pädagogischen Einrichtung nach den bayerischen Richtlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit. Ebenfalls wird eine Teamsitzung mit dem Personal der Mittagsbetreuung durchgeführt, in dem gemeinsame, wichtige Themen besprochen werden. Für Fragen und bei Problemen stehen Ihnen alle Betreuer als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Unser Hort ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung (§1 und §22 SGB VIII). Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zur 4. Klasse.
Dieser Arbeitsauftrag ist in folgenden Gesetzen verankert:
Als ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern hat der Hort einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der die Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zur Richtschnur hat. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
An erster Stelle haben die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten für den Schutz eines Kindes Sorge zu tragen.
Zu einer unserer Pflichtaufgaben gehört es, die uns anvertrauten Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dies ist im §8 des SGB VIII verankert. Da Kindeswohlgefährdung ein unbestimmter Begriff ist, wird er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wie folgt beschrieben:
„Eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“ (BGH FAmRZ 1965, 350)
Wir sehen uns in der Verantwortung, frühzeitige Anzeichen für eine Gefährdung zu erkennen, das Gespräch mit den Eltern zu suchen und notwendige Hilfen anzubieten und zu vermitteln.
Der Kinderhort Schondorf unterliegt dem allgemeinen Schutzauftrag (§3 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) und beschreibt die Verantwortung der Hortfachkräfte, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung nachträglichen Schaden erleiden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Für unsere ausgebildeten Fachkräfte bedeutet dies, insbesondere Gefährdungsanzeichen frühzeitig zu erkennen, den betroffenen Kindern und ihren Familien den Zugang zu weiterführenden Diagnose- und Hilfsangeboten zu eröffnen und zu erleichtern sowie als Ansprech- und Kooperationspartner für alle Beteiligten (Eltern, Kinder, Träger, Fachdienste, Grundschule und Amt für Jugend und Familie) zur Verfügung zu stehen. In diese Vereinbarung sind alle Einrichtungen und Dienste des Trägers einbezogen, die Leistungen nach §8a SGB VIII erbringen und hierbei Fachkräfte (§72a SGB VIII) beschäftigen.
Wir Pädagogen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Wir fördern die im Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan verankerten Kompetenzen wie z.B.
Motivationale Kompetenz
Kognitive Kompetenz
Fähigkeit zur Problemlösung stärken
Soziale Kompetenz
Werte und Orientierungskompetenz
Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gruppe
Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe
Im Hort treffen sich Kinder, die sich in vielen Aspekten unterscheiden (Kultur, Geschlecht, Alter, Stärken, Interessen, Herkunft, Einschränkungen, Familienkonstellationen), ohne dass eine Ausgrenzung stattfindet. Dadurch ist eine Chancengleichheit gewährleistet.
Das Wohl des Kindes steht dabei stets im Vordergrund.
Ein multiprofessionelles Team und eine multiprofessionelle Kooperation mit der Mittagsbetreuung, der Grundschule und dem Kinderhaus sichert die Bildungsgerechtigkeit. In unserer Einrichtung haben Asylbewerberkinder immer die Möglichkeit, einen Platz zu bekommen.
Partizipation und Ko-Konstruktion bieten einen optimalen Rahmen, in dem sich die Potenziale einer heterogenen Lerngruppe entfalten können.
Partizipation in der Kindertagesstätte bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen der Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung im Alltag.
Das Recht auf Mitbestimmung von Kindern ist unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12, verankert:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“
Kinder müssen im Alltag als Gesprächspartner wahr- und ernstgenommen werden. Damit die Kinder lernen, mit der Verantwortung umzugehen, brauchen sie eine aktive Beteiligung und Unterstützung durch die Erwachsenen. Kinder sollen nicht überfordert werden oder von nun an alles selbst bestimmen. Vielmehr sollen sie von den Erfahrungen Erwachsener und anderer Kinder profitieren und mögliche Konsequenzen ihres Handels aufgezeigt bekommen. Partizipation bedarf eines sicheren Rahmens, in dem sich Kinder entfalten können und Raum bekommen, sich selbst auszutesten und Erfahrungen machen zu können.
Partizipation im Hortalltag
Durch Partizipation im Hortalltag lernen die Kinder ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, ihre Meinung zu vertreten und auch andere Standpunkte zu akzeptieren. Sie lernen, dass sie ernstgenommen werden und etwas bewirken können. So werden die Kinder von sich aus aktiv und entsprechend selbstbewusster.
Zeit |
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11:00 Uhr | Der Hort öffnet |
11:20 Uhr bis 13:00 Uhr | Ankunft der ersten Kinder, sie berichten von ihren Erlebnissen in der Schule, vom Wochenende, freiwillige Erledigung der Hausaufgaben, Freispielzeit oder Projektzeit, Spiel im Freien |
13:00 Uhr | Gemeinsames Mittagessen aller Kinder, Bekanntgabe wichtiger Informationen |
14:00 Uhr | Freie Spielzeit |
Ca. 14:20 Uhr | Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben. |
Ab ca. 15:00 Uhr | Wer seine Aufgaben geschafft hat, kann spielen, an gezielten Angeboten oder Projekten teilnehmen oder nach draußen gehen. |
16:45 Uhr | Aufräumen der Spielecken und des Gruppenraumes |
17:00 Uhr | Der Hort schließt. Alle Kinder gehen nach Hause – Freitag 14:00 Uhr. |
Wir bieten den Kindern eine qualifizierte Hilfestellung durch unser pädagogisches Personal und leiten sie zum selbstständigen Arbeiten an.
Das bedeutet für uns:
Die Einzelförderung, das Lesenüben und Lernen verbleiben in der Verantwortung der Eltern und können nicht in der Einrichtung geleistet werden.
An Freitagen wird keine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
Während der Hausaufgabenzeit ist ein Erwachsener im Hausaufgabenraum und steht den Kindern bei Fragen zur Seite. Wir kontrollieren die Aufgaben anhand der Angaben Ihres Kindes auf Vollständigkeit. Viertklässler stellen wir frei, ob wir ihre Aufgaben kontrollieren sollen. So wird die Eigenverantwortlichkeit des Kindes gestärkt.
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft bedeutet für uns, Kinder im Kontext ihrer Familie zu sehen. Die Zusammenarbeit in unserem Hort sieht wie folgt aus:
Folgende Informationsmöglichkeiten bieten wir an:
Aushänge an unserer Infowand, Briefe, Entwicklungs- und Elterngespräche nach Terminvereinbarung, jährliche Elternbefragungen zur Qualitätssicherung und Elterninformationsabende.
Der Elternbeirat kooperiert zwischen Eltern, Hort-Team und Träger. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und berät das Team und den Träger zeitnah. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für diese Kooperation von Bedeutung sind, beratend mit.
Das gesetzlich geforderte Beschwerderecht für Kinder im Alltag hat seine Grundlage im Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012
Die Beschwerdemöglichkeiten sind ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention und zum Schutz des Kindes.
Die Kinder sollen erleben, dass sie Beschwerden angstfrei äußern können und bei Bedarf individuelle Hilfe erhalten. Die Beschwerden können in einem persönlichen Gespräch mit Personen des Vertrauens, aber auch in Gesprächsrunden oder Kinderkonferenzen besprochen werden.
Die Eltern haben ebenso die Möglichkeit, sich direkt an das Hortpersonal zu wenden und gegebenfalls einen zeitnahen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
Die räumliche Nähe zur Schule bietet uns die Möglichkeit eines regelmäßigen Austausches zwischen Hort und Schule und stellt somit eine gegenseitige Bereicherung in der Zusammenarbeit dar. Die Kooperation wird durch eine Kooperationslehrerin seitens der Schule erleichtert.
Im Sinne einer optimalen Förderung Ihres Kindes ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Betreuungseinrichtung notwendig.
Unsere jetzigen Formen der Zusammenarbeit sind:
Zum Wohle ihrer Kinder arbeiten wir auch sehr intensiv mit der Jugendsozialarbeiterin der Grundschule Schondorf zusammen.
Unser Hort ist laufend bemüht, sein gutes Image, die pädagogische Qualität seiner Arbeit, mit freundlichem und offenem Betriebsklima sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung transparent zu machen. Dies stellt einen entscheidenden Grundpfeiler im laufenden Prozess der Qualitätsentwicklung dar.
Um die Qualität unserer Arbeit ständig überprüfen zu können, führen wir jährlich Befragungen der Eltern und Kinder durch.
Die Übergänge sind ein fließender Prozess, der von allen Beteiligten gemeinsam gestaltet und vom Kind und den Eltern aktiv und im eigenen Tempo bewältigt wird. Beim Übertritt in den Hort und in die weiterführenden Schulen gehen wir auf die individuellen Kompetenzen ein und tauschen uns mit den Institutionen aus.
Um den Prozess vom Kindergartenkind zum Grundschulkind positiv zu begleiten, haben die umliegenden Kindergärten mit einer Art „Schnuppertag“ die Möglichkeit, den Hort mit den Kindern zu besuchen. Dadurch lernen die Kinder ihre neue Umgebung schrittweise kennen und können beispielsweise die Räume der Einrichtung erkunden und einen ersten Kontakt mit dem pädagogischen Personal des Hortes herstellen.
Scheidende Kinder werden auf ihren bevorstehenden Abschied vorbereitet und aktiv begleitet. In Kooperation mit der Grundschule können die Kinder der vierten Klassen die weiterführenden Schulen besuchen und kennenlernen. Dadurch können sie an der Entscheidung, auf welche weiterführende Schule sie gehen möchten, aktiv mitwirken.
Die Viertklässler feiern gemeinsam mit dem pädagogischen Personal und allen Kindern des Hortes ein kleines Abschiedsfest.
Kinderhort Schondorf am Ammersee
Träger: Gemeinde Schondorf am Ammersee
Schulstraße 13
86938 Schondorf am Ammersee
Tel. 08192/93 46 39
E-Mail: kinderhort[at]schondorf.de
Hortleitung: Frau Ettenberger Martina
Stand: 06/2020