Verkehrsrechtliche Anordnungen - VRAO - im Winter
Vom 15.12.2025 bis 15.03.2026 können nur dringend erforderliche Tiefbauarbeiten (Wasserrohrbrüche, Kanalbrüche etc.) genehmigt werden, da witterungsbedingt die Straßenoberfläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt werden kann.
Das Ordnungsamt hat die Aufgabe, Gefahren abzuwehren.
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Badeverbot
- Erteilung von Sammlungserlaubnissen im Gemeindebereich
- Feuerwehrwesen
- Feuerwerk, Abbrennerlaubnis
- Gastschulverhältnisse
- Gewerbeanzeige
- Katastrophenschutz (Schutzräume, übertragbare Krankheiten)
- Ladenschlussgesetz
- Messen
- Manöverschäden
- Märkte und Genehmigungen, Marktgebühren und Marktordnung
- Obdachlosigkeit
- Öffentliche Vergnügungen (Anzeigen)
- Sammlungsrecht; Überwachung nicht erlaubnisbedürftiger Sammlungen
- Schutzräume
- Seniorenbetreuung
- Sperrzeitregelungen, gaststättenrechtliche Gestattungen
- Parkausweis für außergewöhnlich Gehbehinderte
- VRAO Verkehrsrechtliche Anordnungen
Ortsrechtliche Vorschriften
- z.B. Lärmschutz, Grundstückspflege (Hecken)
- Baustellenanordnungen
- Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften
- Kommunale Versicherungen, z.B. Schülerbeförderung
- Rundfunk- und Fernsehgebühren, Befreiung
- Veranstaltungsanzeigen (z.B. Märkte), Genehmigungen
- Volksbegehren
- Wahlen, Gemeinde-, Europa-, Landtags- und Bezirkstagswahl, Bundestagswahl